CEDAW-Schattenbericht / EZA

Veröffentlicht am: 31. Mai 2012|Publikation, Stellungnahme|Themen: |

(9.5.2012) Die Entwicklungszusammenarbeit spielt eine zentrale Rolle bei der Überwindung von Armut, von der Frauen weltweit überproportional betroffen sind. Österreich kommt seiner – 1970 eingegangenen und mehrfach bestätigten – Verpflichtung zur Bereitstellung von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen, nicht nach.

2009 lag Österreichs Beitrag lediglich bei 0,30 %. Aufgrund der geringen Mitteldotierung insbesondere für die gestaltbare bilaterale EZA (über die Austrian Development Agency) verfehlt es Österreich, einen adäquaten Beitrag zur Erreichung der frauenspezifischen Millenniumsentwicklungsziele zu leisten.

In Artikel 14 CEDAW ist gefordert, dass Frauen auf allen Ebenen an der Ausarbeitung und Durchführung von Entwicklungsplänen mitarbeiten können müssen. Dieses Prinzip wird von der österreichischen Bundesregierung missachtet, indem die Dreijahresprogramme zur Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ohne jegliche Einbindung von Frauenorganisationen erarbeitet werden. So wurde 2010 die Aufgabe bisheriger Schwerpunktländer in Zentralamerika und Afrika sowie eine neue Schwerpunktsetzung in der Schwarzmeerregion ohne jegliche Konsultation von Frauen-NGOs beschlossen. Die neue Schwerpunktsetzung zeigt eine Orientierung an den wirtschaftlichen Interessen Österreichs, in deren Dienst die Entwicklungszusammenarbeit gestellt wird.

In den Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Komitees betreffend den sechsten Staatenbericht Österreichs (2007)  wird die Integration einer Geschlechterperspektive und Reflektierung von CEDAW in allen Bemühungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele eingefordert. Diese Empfehlung setzt Österreich nur teilweise um.

Im Bereich der über die Austrian Development Agency (ADA) abgewickelten Programme  ist das Politikziel „Gleichstellung und Frauenförderung“ (gender equality and women´s empowerment) in 72 % aller neuen Verpflichtungen (commitments) der ADA entweder als primäres (5 %) oder signifikantes sekundäres (67 %) Ziel ausgewiesen.  Während somit die Gender-Perspektive im Bereich der ADA einfließt, sollte der spezifische Fokus auf Gleichstellung und das Empowerment von Frauen verstärkt werden, da das dafür veranschlagte finanzielle Volumen von 5 Millionen Euro (ADA-Zusagen 2009, enstpricht 5 % der ADA-Mittel) sehr niedrig ist.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die ADA-Mittel – obwohl das Kernstück der OEZA – nur 11% der gesamten als Entwicklungszusammenarbeit ausgewiesenen Geldflüsse ausmachen, Verwaltungskosten noch mit eingerechnet.  Der Löwenanteil der ODA (Official Development Assistance) geht in für die Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) irrelevante Bereiche wie Ausgaben für AsylwerberInnen, die sich in Österreich aufhalten oder Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern, bzw. in Bereiche mit geringem Fokus auf Stärkung der Position von Frauen wie Entschuldungsmaßnahmen, Exportförderung oder internationale Finanzinstitutionen.

Aufgrund der 2010 beschlossenen massiven Budgetkürzung bei der ADA (um ein Drittel bis 2014) ist in den nächsten Jahren mit keinerlei Verbesserung der Frauenförderung in der Entwicklungszusammenarbeit zu rechnen.

Österreich hat auch seine freiwilligen Beiträge an UN-Institutionen massiv gekürzt und leistet keinen erkennbaren Beitrag zu der von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon anlässlich der Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der MDGs im September 2010 angekündigten Offensive für die Gesundheit von Frauen und Kindern, welche über den Zeitraum von fünf Jahren mit 40 Mrd. US Dollar dotiert werden sollte.  Die Mittelzuweisungen an internationale Finanzinstitutionen wurden hingegen bislang nicht gekürzt, obwohl dort die Frauenförderung viel geringer bis gar nicht vorhanden ist.

Damit kommt Österreich seinen Verpflichtungen für einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der MDGs und den darin enthaltenen Zielen zur Gleichstellung und Empowerment von Frauen (Ziel 3), Senkung der Müttersterblichkeit (Ziel 5) aber auch Bekämpfung von HIV/AIDS (Ziel 6)  nicht nach. Das Zwischenziel 0,51 % des BNE bis 2010 für EZA zur Verfügung zu stellen, wird verfehlt (Österreich lag 2009 bei 0,30 %; EU-Durchschnitt ist 0,44 %). Eine Anhebung der EZA auf 0,7 % des BNE bis 2015 ist aufgrund der für die nächsten Jahre beschlossenen Kürzungen aussichtslos.

Empfehlungen

  • Österreich muss jene Teile der EZA besser dotieren, die in besonderer Weise der Gleichstellung und dem Empowerment von Frauen dienen (ADA- und UN-Programme), um auf dieser Basis das Ziel von 0,7 % bis 2015 erreichen.
  • Die österreichische Bundesregierung muss Frauen-NGOs in Österreich und in den Partnerländern in den Prozess der Ausarbeitung der Schwerpunkte der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit einbeziehen. Die OEZA sollte sich an die am wenigsten entwickelten Länder richten, basisorientiert gestaltet sein und die Förderung von Frauen und Zivilgesellschaft einschließen. Der Hauptfokus sollte auf Stärkung der Frauen- und Menschenrechte sowie der Förderung ökologisch nachhaltiger Formen des Wirtschaftens liegen.

(Auszug aus dem CEDAW-Schattenbericht 2012, weitere Infos: www.frauenrechte-jetzt.at)

CEDAW Schattenbericht Österreich 2012 (deutsche Fassung)
CEDAW Shadow Report Austria 2012 (english version)
 

Weitere Beiträge