Meilensteine für Frauenrechte

Veröffentlicht am: 2. April 2010|Artikel, Publikation|Themen: |

Die Vereinten Nationen spielten eine zentrale Rolle bei der Etablierung von international gültigen Frauenrechten. 

Die Frauen- und Menschenrechte sind in völkerrechtlich verbindlichen Konventionen verankert. Alle Staaten, die die Menschenrechtskonventionen ratifizieren, sind zur Umsetzung der Rechte auf nationaler Ebene verpflichtet. Für die Frauenrechte spielten die vier Weltfrauenkonferenzen (1975-1995) eine zentrale Rolle: für die Verabschiedung der Frauenrechtskonvention CEDAW (1979) sowie für die Umsetzung von Frauenrechten in Aktionsprogrammen.

Im Folgenden sind wichtige internationale Übereinkünfte, Empfehlungen zu den Menschenrechtskonventionen sowie Leitlinien auf österreichischer, europäischer sowie OECD-Ebene genannt, auf die sich WIDE in der Arbeit beruft:

  • die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – CEDAW (1979)
  • die Menschenrechtskonferenz in Wien mit der Anerkennung von Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung (1993)
  • die Kairo „Agenda for Action“ zu den sexuellen und reproduktiven Rechten (1994)
  • die „Aktionsplattform von Peking“, das Schlussdokument der 4. UN-Weltfrauenkonferenz (1995)
  • die Millenniumsentwicklungsziele (2000), insbesondere Ziel 3 (Gleichstellung der Geschlechter) und Ziel 5 (Senkung der Müttersterblichkeit)
  • die im österreichischen EZA-Gesetz (2003) verankerte nicht-diskriminierende Geschlechterpolitik und die Leitlinien der Österreichischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit „Geschlechtergleichstellung und Empowerment von Frauen“ (2006)
  • den „Europäischen Konsens für die Entwicklung“ (2005), in dem die Gleichstellung der Geschlechter und Dialog mit der Zivilgesellschaft als Grundprinzipien verankert sind (Absatz 18, 19) und in welchem die Verpflichtung zur Bereitstellung von 0,7% des BNE für EZA mit einem Stufenplan bis 2015 erneuert wird (Absatz 23)
  • die OECD „DAC Guiding Principles for Aid Effectiveness, Gender Equality and Women´s Empowerment“ (2008)
  • die Doha-Declaration on Financing for Development (2008), insbesondere Absatz 2 und 4 (Gender Equality als Menschenrecht) und Absatz 19 (Frauenrechte, Zugang zu ökonomischen Ressourcen, Gender-Budgeting)
  • die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der österreichischen Bundesverfassung (mit Inkrafttreten der Haushaltsrechtsreform im Jänner 2009)
  • der Allgemeine Kommentar Nr. 20 des UN-Komitees über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) (2009) zu Nicht-Diskriminierung in bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierungen
  • die Allgemeine Empfehlung Nr. 28 des UN-CEDAW-Komitees in Bezug auf die staatliche Verantwortung für Frauen- und Menschenrechte über das eigene Territorium hinaus (2010)
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